Hinweise zum Bestellvorgang

 

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren hochwertigen Adelstitel und Stempel.

 

Wenn Sie möchten, können Sie uns direkt beim Bestellvorgang in das Feld "Anmerkung zur Bestellung" den oder die Vor- und Nachname(n) für die Urkunden(n) mitteilen.

 

Ansonsten erhalten Sie nach Kauf von uns eine email, in der wir die für die Urkunden benötigten Angaben nachfragen.

 

 

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter nebenstehendem Button.

 

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

 


 

FAQ´s

 

 

 

Wir haben hier einmal eine kleine Übersicht angefertigt, mit der wir nun möglicherweise entstehende Fragen beantworten möchten

 

 

 

Was macht mich denn nun zum Lord/Laird oder zur Lady?

 

Im irischen bedeutet das Wort "tirana" gleichzeitig Landbesitzer UND Lord. Wenn Sie nun also ein Stück Land besitzen (oder Mit-besitzen) sind Sie ein Landbesitzer... also ein "tirana", was gleichzeitig Lord bedeutet. Die Größe des Landes spielt hierbei allerdings keine Rolle. Daher können Sie schon mit einem ganz kleinem Grundstück zum Lord / Laird / Lady werden. Macht sich natürlich sehr gut auf dem Briefbogen oder der Visitenkarte (es muss ja keiner wissen, wie groß Ihr Land wirklich ist)

 

 

 

Wieviele Grundstücke darf ich denn kaufen?

 

Es macht eigentlich überhaupt keinen Sinn, mehr als 1 Grundstück zu kaufen, da sich der Titel Lord/Laird auch nicht bei 100 "Mitbesitzschaften" in einen "König" umwandelt. Allerdings bieten wir Ihnen an, in allen Landstrichen gleichzeitig einen Mitbesitz zu erwerben. Das macht Sie dann zum "Lord / Laird of ....

 

 

Wie groß ist das Grundstück?

 

Die Größe Ihres Mitbesitzes ist ca. 30 x 30 cm, aber dies müssen Sie ja niemanden erzählen.

 

 

Wenn ich mehrere Grundstücke kaufe, darf ich dann auch darauf bauen?

 

Nein, denn wir haben mit den einzelnen Verkäufern abgesprochen, daß wir das Land nicht weiter nutzen möchten und jeder weiterhin seine Kühe dort weiden darf (beziehungsweise seinen Liegestuhl aufbauen darf)

 

 

 

Was ist ein "Lord / Laird / Lady" eigentlich?

 

Lord/ Laird bedeutet übersetzt etwa Gutsherr. Der Titel kann also nur von jemandem geführt werden, dem tatsächlich ein "Gut", ein Stück Land gehört. Dabei spielt die Größe absolut keine Rolle. Das weibliche Gegenstück zum Lord ist die "Lady"

 

 

 

Bin ich in Deutschland/Schweiz/Österreich berechtigt, den Titel zu führen?

 

Ja. Viele unserer Kunden führen diesen Titel als Namenszusatz z.B. in Ihren Briefköpfen, auf Visitenkarten oder beim Einchecken in Hotels. Wir persönlich benutzen diesen Namen zum Beispiel auch sehr gerne bei Restaurantreservierungen.

 

 

 

Wird der Titel in meinen PA eingetragen?

 

Titel werden in Deutschland/Schweiz/Österreich grundsätzlich nicht eingetragen, solange sie kein wesentlicher Bestandteil des Namens sind. Da Sie diesen Titel ja nun lediglich erwerben und nicht durch Geburt erlangen, ist die Eintragung nicht möglich. Etwas anders sieht es da mit dem Künstlernamen aus. Wenn Sie als Lord XXX of Leitrim einen Roman veröffentlichen, oder sonstwie in die Zeitung gelangen, dann können Sie eine Eintragung verlangen. Aber versuchen Sie es einmal selbst, mit der Urkunde, die Sie von uns erhalten haben zum Einwohnermeldeamt zu gehen, um sich den "Lord" eintragen zu lassen. Wir haben schon erlebt, daß dies ohne weiteres gemacht wurde, was allerdings Ausnahmefälle sind.

 

 

 

Ist man als "Lord / Laird " ein Adliger?

 

Die Titel "Lord/ Laird" oder "Lady" bedeuten soviel wie "Gutsbesitzer" und werden durch den Kauf von Landstrichen erworben. Adelstitel sind nicht käuflich, Sie werden vom Staat (Monarchien) vergeben, oder durch Adoption erlangt. Daß letzteres sehr teuer ist, können Sie sich vorstellen...

 

 

 

Ist der Titel vererbbar?

 

Ja, natürlich! Das Land und der Titel sowie alle Nutzungsrechte sind selbstverständlich vererbbar! Alles bleibt in Ihrem Familienbesitz!

 

 

 

 

Bekomme ich auch ein Wappen?

 

Selbstverständlich bekommen Sie von uns das passende Wappen für Ihren Neuen Titel auch als Datei.

Hierzu senden Sie uns nach Erhalt der Briefsendung eine kurze email. Dann werden wir Ihnen das Wappen gerne zumailen.

Für die Lord Titel haben wir leider nur die ca. 15 Jahre alte Dateien, die wir von den jeweiligen Verkäufern der Parzellen erhalten haben.

Für unsere deutschen Grafen-, Fürsten-, Herzog- und Barontitel können wir die Wappen in einer hochauflösenden Qualität senden.

 

 

 

Fallen nach dem Kauf weitere Kosten an?

 

Nein! Sie müssen weder Steuern, Verwaltungskosten oder sonstige weitere Ausgaben befürchten. Mit dem Kaufpreis gehört Ihnen der Mitbesitz ein für allemal, ohne daß weitere Kosten auf Sie zukommen.

 

 

 

Werde ich in einem irischem/schottischem Grundbuch als Eigentümer eingetragen?

 

Dies würde den Rahmen um einiges sprengen. Wir haben mit unseren Partnern einen handschriftlichen Vertrag über die Übertragung des Eigentums an einigen Landparzellen. Dies ist völlig ausreichend, eine notarielle Beglaubigung nicht nötig.

 

 

 

Warum sollte ich mich zum Kauf eines Grundstücks in Irland/Schottland entschließen?

 

 

 

Hier haben wir für Sie einige Ihrer Vorteile zusammengefaßt:

 

Sicher eine der ausgefallensten GESCHENKIDEEN

 

Was schenkt man denn guten Freunden, die schon alles haben? Was schenkt man denn, wenn man sich ein wenig von der Masse abheben möchte?

 

Wann haben Sie denn das letzte Mal einen echten TITEL sowie ein ECHTES GRUNDSTÜCK verschenkt?

 

Ihnen gehört wirklich ein Grundstück in Irland/Schottland Sie sind wirklich Miteigentümer Ihrer Grundstücksparzelle. Wie groß Ihr Grundstück in Irland ist, brauchen Sie am Stammtisch ja nicht zu erwähnen...

 

Sie dürfen den LORD/Laird-Titel rechtmäßig führen Mit dem Erwerb Ihres Grundstückes haben Sie auch das Recht auf Nutzung des LORD-Titels. Bestimmt macht sich so ein "Lord/Laird" sehr gut auf Ihrem Briefkopf oder Ihrer Visitenkarte...

 

Der Titel beruht in erster Linie meist auf einer sprachlichen Schlaumeierei. Denn der „Lord“ bezieht sich in diesen Fällen nicht auf den Adelstitel, sondern auf die englische Übersetzung aus dem irisch- oder schottisch-gälischen Sprachgebrauch: Wer nämlich in Schottland ein Stück Land besitzt, ist ein Laird – ein Landbesitzer oder eben in der englischen Übersetzung ein Lord. Dasselbe gilt für Irland, wo der Landbesitzer „Tirana“ heisst und im Englischen ebenfalls zum Lord mutiert.

 

 

 

Im angelsächsischen Recht gibt es eine einfache Möglichkeit, um ohne grossen Papierkrieg zu Land zu kommen: das Miteigentum oder Englisch die joint ownership. Ein Eigentümer kann mittels eines einfachen Vertrages weitere Personen an seinem Land teilhaben lassen. Sie sind dann Mitbesitzer, allerdings ohne Nutzen und Schaden. Das heisst, ein Mitbesitzer kann „sein“ Land weder bebauen, noch verkaufen oder vererben. Dafür kann auch der Fiskus nicht darauf zugreifen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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